| AGBs |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1
EGTel AG, nachfolgend «EGTel» genannt, offeriert als Distributor ihren
Fachhändlern und Wiederverkäufern, nachfolgend «Kunden» genannt,
im Kommunikations-, Informatik- und Technologiebereich ein breites Angebot
an Produkten und Dienstleistungen. Auf besonderen Wunsch eines Fachhändlers,
Wiederverkäufers oder Herstellers stehen diese Produkte und Dienstleistungen
auch Endkunden zur Verfügung.
1.2
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB
genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von EGTel zu
ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen EGTel
und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.3
Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und
soweit sie von EGTel ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden
sind und mit den AGB von EGTel nicht im Widerspruch stehen.
1.4
Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu den AGB von EGTel
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.5
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden,
so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in
dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte
Regelungszweck möglichst erreicht wird.
1.6
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere
geeignete Weise bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache
des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.
1.7
«Produkte» sind von EGTel angebotene und vertriebene Geräte, Bauteile
und Zubehör, insbesondere Telekommunikations-Hardware, des Weiteren
Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie Software.
2. Besondere Aufgaben und Pflichten
der Kunden
2.1
Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden
im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Er vermeidet
alles, was bei Dritten den Eindruck hervorrufen könnte, dass zwischen
EGTel und dem Kunden ein Agentur- oder sonstiges Vertretungsverhältnis
besteht. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen
Dritten im Namen oder als Vertreter von EGTel aufzutreten und irgendwelche
Geschäfte und Verträge für EGTel abzuschliessen.
2.2
Der Kunde verpflichtet sich, dass er für den Weiterverkauf der bei
EGTel bezogenen Produkte von den jeweiligen Herstellern und Lieferanten
die erforderlichen Autorisierungen besitzt und die gesamten Bedingungen
und Auflagen der Hersteller/Lieferanten für den Weiterverkauf einhält.
Sollte EGTel von einem Hersteller/Lieferanten wegen der kundenseitigen
Nichteinhaltung von solchen Auflagen und Bedingungen belangt werden,
so hält der Kunde EGTel vollumfänglich schadlos.
3. Bestellung, Lieferung, Übergabe
der Produkte und Dienstleistungen
3.1
Bestellungen sollten, elektronisch (z.B. per EMail) oder schriftlich
(z.B. per Fax, Brief) erfolgen.
3.2
Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von
EGTel elektronisch erfasst.. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter
Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
3.3
Die von EGTel angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche
schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe
eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B.
infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung
über einen von EGTel ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin
hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich
anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen EGTel in Verzug
setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der
Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. EGTel haftet für
diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren
Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung
nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von EGTel zurückzuführen
ist.
3.4
Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die EGTel keinen Einfluss
hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder
Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist EGTel berechtigt,
die Bestellung zu annullieren.
3.5
Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen
einer schriftlichen Abmachung mit EGTel . Kosten, die bereits entstanden
sind, kann EGTel dem Kunden belasten.
4. Abnahme und Prüfung
4.1
Der Kunde ist verpflichtet, die von EGTel gelieferten Produkte und Leistungen
unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit
und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen
unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung
bzw. Abholung, EGTel schriftlich bekannt zu geben.
4.2
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige
Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der
gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
5. Übergang von Nutzen und Gefahr
5.1
Mit der Anlieferung bzw. Abholung der gelieferten Produkte geht die
Gefahr auf den Kunden über.
5.2
Werden die Produkte vom Kunden nicht terminkonform abgeholt, so werden
die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt
und sodann dem Kunden nachgeschickt.
6. Rücksendung von Produkten
6.1
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen
Zustimmung von EGTel und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die
Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer
detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen.
6.2
EGTel behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener
Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden
auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung
ohne Fehlerbeschreibung kann EGTel eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden
(Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
6.3
Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von EGTel veranlasst
werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung
der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben.
6.4
In jedem Fall gelten die von EGTel und vom Hersteller definierten Abläufe.
Der Kunde muss vor der Rücksendung bei EGTel eine «Retourennummer»
verlangen.
7. Rabattkonditionen
7.1
Die Rabattkonditionen sind den aktuell gültigen Preislisten der EGTel
zu entnehmen
7.2
Abhängig von der Höhe des vom Kunden geplanten Jahresumsatzes und
den von ihm gewählten Zahlungskonditionen kann EGTel mit dem Kunden
besondere Rabattkonditionen vereinbaren.
8. Kreditlimite / Informationspflicht
8.1
EGTel legt, basierend auf dem voraussichtlichen vom Kunden geplanten
Jahresumsatz, die Kreditlimite fest. Diese beträgt in der Regel 10
% des geplanten Jahresumsatzes. EGTel kann jederzeit vom Kunden im Umfang
der Kreditlimite Sicherheiten verlangen.
8.2
Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen
Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich EGTel vor,
jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung
oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.
8.3
Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen,
z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch
im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die
geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend EGTel
bekannt zu geben.
9. Preise
9.1
Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von EGTel verstehen sich
rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, verzollt
und ab Lager von EGTel . Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und
Versand/Zustellung (Fracht/ Transport), sind in den Preisen nicht enthalten
und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht
anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.
9.2
Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich
nach der Preisliste zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung
durch EGTel berechnet. Erhöht der Hersteller/Lieferant die Preise,
nachdem der Kunde bei EGTel Produkte bestellt hat, berechtigt dies EGTel
, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen, sofern EGTel
die vom Kunden bestellten Produkte aufgrund der neuen Preise beim Hersteller/Lieferanten
beziehen muss. Im umgekehrten Fall wird EGTel vom Hersteller/Lieferanten
zugesicherte Preissenkungen an die Kunden entsprechend weitergeben.
In beiden Fällen gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw.
Übergabe der Produkte. Im Übrigen kann EGTel jederzeit Änderungen
der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle
Rechnungen von EGTel 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung
auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser
Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. EGTel kann einen
Verzugszins in Höhe von 6% geltend machen.
10.2
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist EGTel ohne besondere Androhung berechtigt,
alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen,
bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen,
welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich
zu Lasten des Kunden.
10.3
Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von EGTel angesetzten
Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt,
ist EGTel berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv
zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist EGTel
auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
10.4
Alle Forderungen von EGTel , einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung
vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen
wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von EGTel nicht umgehend
die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von EGTel
an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen
oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde
hat die Pflicht, EGTel zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe
absehbar sind.
10.5
Auf Verlangen von EGTel tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden
aus dem Wiederverkauf der von EGTel gelieferten Produkte zahlungshalber
an EGTel ab (Art. 164ff. OR).
10.6
Checks werden von EGTel nur zahlungshalber und nach vorheriger besonderer
und schriftlicher Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen,
dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.
11. Verrechnung / Retentionsrecht
1.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen
von EGTel zu verrechnen.
11.2
Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von
EGTel ist vollumfänglich wegbedungen.
11.3
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon,
ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden
anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1
Die von EGTel gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich
des Kunden stehen – im Eigentum von EGTel , bis EGTel den Kaufpreis
vollständig und vertragskonform erhalten hat. EGTel ist berechtigt,
bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB
im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen.
Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen EGTel umgehend sein schriftliches
Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für
die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der
Verordnung des Bundesgerichtes).
12.2
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde
verpflichtet, die von EGTel gelieferten Produkte in Stand zu halten,
sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
13. Garantie
13.1
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie
den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt
beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der
Kunde nimmt zur Kenntnis, dass EGTel keine Eingangsprüfungen der von
Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
13.2
Die Gewährleistung von EGTel für die von ihr gelieferten Produkte
bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen
Herstellers/ Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche
gegenüber EGTel und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht
von EGTel besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen
den Hersteller/ Lieferanten an den Kunden abzutreten.
13.3
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren
Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des
jeweiligen Herstellers/ Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung
der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn
die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben. 13.4 Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung EGTel schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
13.5
In jedem Falle hält sich der Kunde an die von EGTel bzw. vom jeweiligen
Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen
Garantieleistungen.
14. Haftung
14.1
EGTel haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist,
dass dieser durch grobes Verschulden von EGTel oder den von EGTel beauftragten
Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen
Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
14.2
Jede weitergehende Haftung von EGTel , deren Hilfspersonen und der von
EGTel beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen.
Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von
Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich
Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen,
entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
14.3
EGTel verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten
anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
15. Wiederausfuhr
Die von EGTel vertriebenen Produkte unterliegen den US- und den schweizerischen
Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen
Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der
zuständigen Behörde, zurzeit das seco (Staatssekretariat für Wirtschaft,
Ressort Exportkontrollen/Industrieprodukte), nachzusuchen. Diese Verpflichtung
ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen
Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
16. Software
16.1
Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von EGTel gelieferten
Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach
den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche
insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und
Benutzer/Endkunde enthalten sind.
16.2
Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe
der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus
den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der
Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
17. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die EGTel -Preisliste sowie weitere vertrauliche
Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen,
etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung
mit EGTel zu verwenden.
18. Herstellerreporting, Datenschutz
18.1
Der Kunde anerkennt, dass EGTel im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings
kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen
und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/ Lieferanten unter
Umständen auch ins Ausland übermittelt.
18.2
Des Weitern ist der Kunde einverstanden, dass EGTel kundenbezogene Daten
zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem
von EGTel beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.
19. EGTel -Publikationen und -Dienstleistungen
EGTel offeriert den Kunden verschiedene Dienstleistungen und Publikationen.
Für den Bezug dieser Dienstleistungen und Publikationen gelten nebst
den AGB die jeweiligen besonderen Bedingungen von EGTel .
20. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis kann von EGTel und dem Kunden jederzeit unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich beendet werden.
Bestellungen mit einem Liefertermin nach Ablauf der Kündigungsfrist
werden von der Kündigung nicht berührt und bleiben wirksam.
21. Übertragung
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen)
können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von
EGTel übertragen werden.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1
Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem
Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen,
insbesondere das Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen
Warenkauf.
22.2
Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für EGTel sowie
für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Zürich. EGTel ist
berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu
belangen. Gültig ab 1. Januar 2004 |




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