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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

1. Anwendungsbereich und Geltung  

1.1 EGTel AG, nachfolgend «EGTel» genannt, offeriert als Distributor ihren Fachhändlern und Wiederverkäufern, nachfolgend «Kunden» genannt, im Kommunikations-, Informatik- und Technologiebereich ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen. Auf besonderen Wunsch eines Fachhändlers, Wiederverkäufers oder Herstellers stehen diese Produkte und Dienstleistungen auch Endkunden zur Verfügung.  

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von EGTel zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen EGTel und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.  

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von EGTel ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von EGTel nicht im Widerspruch stehen.  

1.4 Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu den AGB von EGTel bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.  

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.  

1.6 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.  

1.7 «Produkte» sind von EGTel angebotene und vertriebene Geräte, Bauteile und Zubehör, insbesondere Telekommunikations-Hardware, des Weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie Software.  
 

2. Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden  

2.1 Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Er vermeidet alles, was bei Dritten den Eindruck hervorrufen könnte, dass zwischen EGTel und dem Kunden ein Agentur- oder sonstiges Vertretungsverhältnis besteht. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter von EGTel aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für EGTel abzuschliessen.  

2.2 Der Kunde verpflichtet sich, dass er für den Weiterverkauf der bei EGTel bezogenen Produkte von den jeweiligen Herstellern und Lieferanten die erforderlichen Autorisierungen besitzt und die gesamten Bedingungen und Auflagen der Hersteller/Lieferanten für den Weiterverkauf einhält. Sollte EGTel von einem Hersteller/Lieferanten wegen der kundenseitigen Nichteinhaltung von solchen Auflagen und Bedingungen belangt werden, so hält der Kunde EGTel vollumfänglich schadlos.  
 

3. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen  

3.1 Bestellungen sollten, elektronisch (z.B. per EMail) oder schriftlich (z.B. per Fax, Brief) erfolgen.  

3.2 Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von EGTel elektronisch erfasst.. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller. 

3.3 Die von EGTel angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von EGTel ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen EGTel in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. EGTel haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von EGTel zurückzuführen ist.  

3.4 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die EGTel keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist EGTel berechtigt, die Bestellung zu annullieren.  

3.5 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit EGTel . Kosten, die bereits entstanden sind, kann EGTel dem Kunden belasten.  
 

4. Abnahme und Prüfung  

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von EGTel gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, EGTel schriftlich bekannt zu geben.  

4.2 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.  
 

5. Übergang von Nutzen und Gefahr  

5.1 Mit der Anlieferung bzw. Abholung der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.  

5.2 Werden die Produkte vom Kunden nicht terminkonform abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt.  
 

6. Rücksendung von Produkten  

6.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von EGTel und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen.  

6.2 EGTel behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann EGTel eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.  

6.3 Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von EGTel veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben.  

6.4 In jedem Fall gelten die von EGTel und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde muss vor der Rücksendung bei EGTel eine «Retourennummer» verlangen.  
 

7. Rabattkonditionen  

7.1 Die Rabattkonditionen sind den aktuell gültigen Preislisten der EGTel zu entnehmen  

7.2 Abhängig von der Höhe des vom Kunden geplanten Jahresumsatzes und den von ihm gewählten Zahlungskonditionen kann EGTel mit dem Kunden besondere Rabattkonditionen vereinbaren.  
 

8. Kreditlimite / Informationspflicht  

8.1 EGTel legt, basierend auf dem voraussichtlichen vom Kunden geplanten Jahresumsatz, die Kreditlimite fest. Diese beträgt in der Regel 10 % des geplanten Jahresumsatzes. EGTel kann jederzeit vom Kunden im Umfang der Kreditlimite Sicherheiten verlangen.  

8.2 Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich EGTel vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.  

8.3 Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend EGTel bekannt zu geben.  
 

9. Preise  

9.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von EGTel verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, verzollt und ab Lager von EGTel . Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/ Transport), sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.  

9.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch EGTel berechnet. Erhöht der Hersteller/Lieferant die Preise, nachdem der Kunde bei EGTel Produkte bestellt hat, berechtigt dies EGTel , die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen, sofern EGTel die vom Kunden bestellten Produkte aufgrund der neuen Preise beim Hersteller/Lieferanten beziehen muss. Im umgekehrten Fall wird EGTel vom Hersteller/Lieferanten zugesicherte Preissenkungen an die Kunden entsprechend weitergeben. In beiden Fällen gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Im Übrigen kann EGTel jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.  
 

10. Zahlungsbedingungen  

10.1 Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von EGTel 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. EGTel kann einen Verzugszins in Höhe von 6% geltend machen.  

10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist EGTel ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.  

10.3 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von EGTel angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist EGTel berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist EGTel auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.  

10.4 Alle Forderungen von EGTel , einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von EGTel nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von EGTel an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, EGTel zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.  

10.5 Auf Verlangen von EGTel tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von EGTel gelieferten Produkte zahlungshalber an EGTel ab (Art. 164ff. OR).  

10.6 Checks werden von EGTel nur zahlungshalber und nach vorheriger besonderer und schriftlicher Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.  
 

11. Verrechnung / Retentionsrecht  

1.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von EGTel zu verrechnen.  

11.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von EGTel ist vollumfänglich wegbedungen.  

11.3 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.  
 

 

12. Eigentumsvorbehalt  

12.1 Die von EGTel gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum von EGTel , bis EGTel den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. EGTel ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen EGTel umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).  

12.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von EGTel gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.  
 

13. Garantie  

13.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass EGTel keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.  

13.2 Die Gewährleistung von EGTel für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/ Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber EGTel und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von EGTel besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/ Lieferanten an den Kunden abzutreten.  

13.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/ Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.  

13.4 Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung EGTel schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

  1. unzulängliche Wartung;
  2. b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
  3. c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
  4. d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
  5. e) natürliche Abnutzung;
  6. f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
  7. g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
  8. h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von EGTel noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch EGTel auf Kosten des Kunden.
 

13.5 In jedem Falle hält sich der Kunde an die von EGTel bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.  
 

14. Haftung  

14.1 EGTel haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von EGTel oder den von EGTel beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.  

14.2 Jede weitergehende Haftung von EGTel , deren Hilfspersonen und der von EGTel beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.  

14.3 EGTel verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.  
 

15. Wiederausfuhr Die von EGTel vertriebenen Produkte unterliegen den US- und den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde, zurzeit das seco (Staatssekretariat für Wirtschaft, Ressort Exportkontrollen/Industrieprodukte), nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.  
 

16. Software  

16.1 Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von EGTel gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.  

16.2 Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.  
 

17. Vertraulichkeit Der Kunde verpflichtet sich, die EGTel -Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit EGTel zu verwenden.  
 

18. Herstellerreporting, Datenschutz  

18.1 Der Kunde anerkennt, dass EGTel im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/ Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.  

18.2 Des Weitern ist der Kunde einverstanden, dass EGTel kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von EGTel beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.  
 

19. EGTel -Publikationen und -Dienstleistungen EGTel offeriert den Kunden verschiedene Dienstleistungen und Publikationen. Für den Bezug dieser Dienstleistungen und Publikationen gelten nebst den AGB die jeweiligen besonderen Bedingungen von EGTel .  
 

20. Beendigung des Vertragsverhältnisses Das Vertragsverhältnis kann von EGTel und dem Kunden jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich beendet werden. Bestellungen mit einem Liefertermin nach Ablauf der Kündigungsfrist werden von der Kündigung nicht berührt und bleiben wirksam.  
 

21. Übertragung Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von EGTel übertragen werden.  
 

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand  

22.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.  

22.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für EGTel sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Zürich. EGTel ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen. Gültig ab 1. Januar 2004